Kooperation & Netzwerke

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Kooperationen aus rechtlicher Sicht (Nachlese zum siebenten Netzwerkfrühstück)

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„Juristisch gesehen spricht man bereits von einer Kooperation, wenn gemeinsam eine Website betrieben wird.“ Diese und weitere Informationen über Kooperationen aus rechtlicher Sicht gab es von Juristin und Arbeitsrechtsexpertin Dr. Alexandra Harner beim Netzwerkfrühstück der Experts Group Kooperation und Netzwerke der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie.

Über 50 Besucher kamen zum Netzwerkfrühstück nach Salzburg. Arbeitsrechtsexpertin Dr. Alexandra Harner erklärte in ihrem Impulsvortrag, welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit es gibt und worauf es bei der Gründung von Kooperationen aus rechtlicher Sicht ankommt. Nach dem ersten Kaffee erfolgte die offizielle Begrüßung durch Mag. Gerald Pichlmair, Sprecher der ExpertsGroup Kooperation und Netzwerke und Fachgruppenobmann Dr. Wolfgang Reiger, CSE. Danach hieß die Bundessprecherin der Experts Group Kooperation und Netzwerke, Mag. Erika Krenn-Neuwirth das Publikum willkommen.

Dr. Harner erklärte in ihrem Vortrag die Schwierigkeiten, Kooperationen rechtlich einzuordnen und festzumachen, ab welchem Zeitpunkt aus juristischer Sicht eine Kooperation besteht. „Wenn Kooperationspartner neu zusammenfinden, gibt es einige zentrale Punkte, die aus juristischer Sicht beachtet werden müssen. Nur dann kann die Zusammenarbeit dauerhaft und erfolgreich gelingen.“ empfiehlt Harner. Folgende Fragen sind bei Kooperationen unbedingt erforderlich:

  • Wie soll kooperiert werden?
  • Wer ist mein Kooperationspartner?
  • Wie wird gegenüber Dritten aufgetreten?
  • Besteht ein Kooperationsverbot durch Standesregeln oder ähnliches?

Laut Harner ist, noch bevor eine Kooperation eingegangen wird, eine umfassende Ausformulierung der Kooperationsbedingungen und eine rechtliche Beratung unumgänglich. Dabei wird von Anfang an geklärt, welche Verpflichtungen die Kooperationspartner miteinander eingehen und wie deren Außenwirkung sein soll. Auf die Frage, ab welchem Zeitpunkt eine Kooperation besteht, gibt es, so Dr. Harner, keine allgemeingültige Lösung. Jede Kooperation muss als Einzelfall betrachtet werden. „Juristisch gesehen, spricht man bereits von einer Kooperation, wenn zum Beispiel gemeinsam eine Website und ein gemeinsamer Außenauftritt betrieben wird“, so Harner.
Im Anschluss an den Vortrag nutzten viele Teilnehmer noch die Möglichkeit, beim gemeinsamen Frühstück zu netzwerken und offene Fragen zu klären.

Das nächsteNetzwerkfrühstück ist am 21.6.2018 geplant.

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Video: Das sagen die Teilnehmer

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