Kooperation & Netzwerke

Gemeinsam sind Sie stärker.

So kooperiert Österreich

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Nach den Ergebnissen der österreichischen Kooperationsstudie 2010, die von Paul Jimenez und Erika Krenn-Neuwirth als Mitglieder der Experts Group Kooperation & Netzwerke der WKO, der Uni Graz, WKO und FH Kärnten durchgeführt wurde, kooperieren 92% aller befragten UnternehmerInnen, nur 5% haben keine Kooperationen.

Der Nutzen für UnternehmerInnen wird in gemeinsamen Marktauftritten, vertiefter Spezialisierung, und Werbeplattformen mit verbreitertem Kundenkontakt gesehen. Für alle Befragten gilt, dass Kooperationen wesentlich das Image des Unternehmens oder Unternehmers verbessern und den Rücken international stärken. Außerdem fördern Netzwerke Innovationen durch Zusammenarbeit. Unter den Kooperierenden finden sich 25% mit einer adhoc-Zusammenarbeit, 37% betreiben eine strategische Partnerschaft und 18% führen eine vertraglich abgesicherte Zusammenarbeit durch. 20% kooperieren in Netzwerken. Innerhalb dieser Zusammenarbeitsformen überwiegt die Projektarbeit mit mehr als der Hälfte bis zu drei Viertel aller Geschäfte. Bei strategischen Kooperationen sind 25% als dauerhaft klassifiziert, bei vertraglich abgesicherten Kooperationen ein Drittel und bei Netzwerken 12% als dauerhaft eingeschätzt.

Rechtsformen und Kooperationen

Unter den Rechtsformen die Kooperationen und Netzwerke annehmen können ist also besonders auf flexible Ein- und Ausstiegsszenarien zu achten, die Kosten vermeiden und den Zielen und Bedürfnissen der NetzwerkteilnehmerInnen gerecht werden. Die gängigsten Projektbezogenen Rechtsformen sind daher die ARGE, und die Bietergemeinschaft mit Solidarhaftung der beteiligten Projektpartner.

In diesen Fällen sind folgende Kooperationseigenschaften existenziell wichtig:

  • abgrenzbare Kooperationspartnerprofile
  • genaue Zielsetzung
  • gemeinsames Verständnis von Qualität sowie
  • finanzielle Solidität

Einfache Konstrukte mit persönlicher Haftung der Mitglieder umfassen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Offene Gesellschaft und den Verein, die auch Eigenkapital bilden können. Unter Berücksichtigung des Gedankens, dass die Gründung einer juristischen Person in Form einer Gesellschaft mbH, einer Aktiengesellschaft, einer Genossenschaft die grundsätzliche Idee einer flexiblen Kooperation (im Netzwerk als freier Unternehmer) ersetzt, und einen neuen Organisationskörper bildet, werden damit auch bereits die Grenzen der Rechtsformen der überbetrieblicher Kooperationen aufgezeigt.

Joint ventures, also Kooperationsvorhaben zwischen Unternehmen, werden meist als GmbH oder LTD geführt um Markterfolgs- und Haftungsrisiken, Verwertungsmöglichkeiten und Marktauftritt bereits auf eine verwertbare Basis zu stellen. Die Vorteile dieser rechtlich selbständigen Organisationseinheiten sind klare Kapital-, Kosten- und Ergebnisströme. Die Nachteile umfassen Bindung, erhöhten Kapitaleinsatz in der Gründung und administrativen sowie formalrechtlichen Aufwand und damit „Selbsterhaltungskosten“ der Gesellschaft, die im Netzwerk oder bei projektbezogener Kooperation wegfallen.

Wie kooperieren die Profis in der Praxis?

Die BeraterInnen verfolgen das gemeinsame Ziel den Aufbau und das Management von Kooperationen und Netzwerken in österreichischen Unternehmen wirkungsvoll und professionell umzusetzen. Dafür werden Tools und Methoden entwickelt. Diese gemeinsam entwickelten Tools stehen allen Beratern zur Verfügung, regelmäßiger Erfahrungsaustausch führt zu Know-how-Zuwachs und internationaler Referenz.

Bei einem Projekt-Lead kann die Projektleitung NetzwerkberaterInnen nach Fachkompetenz und Branchenerfahrung ansprechen und gewinnen. Ohne dauerhafte vertragliche Bindung ist die Flexibilität groß, da es keine Einschränkungen bei der Wahl der BeraterInnen gibt. Es können auch BeraterInnen mit Spezialkompetenzen an einem Projekt teilnehmen, die nicht der Experts Group angehören. Im nächsten Schritt formiert sich eine Projektgruppe, welche unter der Projektleitung ein gemeinsames Angebot ausarbeitet und die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit abklärt (Form der Zusammenarbeit, Vorgehensweise, fachliche und inhaltliche Projektaufteilung, Verrechnung, Vermittlungsprovision, Kommunikation, Kooperationsmanagement etc.).

Erfolg durch schnelle Reaktion auf Marktanforderungen

Einige BeraterInnen der Experts Group haben neben dem Netzwerk auch bilaterale Partnerschaften durch vertragliche Bindung (zB Kooperationsvertrag). Diese dienen der gemeinsamen Marktbearbeitung in klar definierten Marktsegmenten. Hierbei gehen die Kooperationspartner in der Regel keine gesellschaftlichen Bindungen ein, sonder vereinbaren Rahmenbedingungen für den Fall der Zusammenarbeit. Zweck dieser Kooperationsvereinbarung ist die raschere Reaktionsmöglichkeit auf Marktanforderungen, da sich die Kooperationspartner im Idealfall bereits über alle wichtigen Kooperationsthemen geeinigt haben.

Zusammenfassend zeigt dieses Beispiel wie einfach Kooperationen und Netzwerke Nutzen stiftend eingesetzt und administriert werden können. Wichtig erscheint es „nur“ in Kooperationen von Anfang an eine offene und zielorientierte Kommunikation aller Beteiligten sicherzustellen. Die Rechtsformwahl ist daher der letzte Schliff für den Kooperationswillen.

Herzlichen Dank für die Zurverfügungstellung dieses Artikels an Erika Krenn-Neuwirth und Immo Mohrenschildt!

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