Kooperation & Netzwerke

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Kooperationsform Franchising

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Auch wenn wir aufgrund unterschiedlicher Formen und Ausprägungen nicht von dem Franchising, sondern von unterschiedlichen Franchise-Modellen sprechen müssen, so beschreibt nachfolgende allgemeingültige Definition die wesentlichen Aspekte, die der Grundidee des Franchising zugrundeliegen. Sie wurde bereits vor vielen Jahren von Erich Kaub für den Deutschen Franchise-Verband entwickelt, schließlich auch u.a. vom Österreichischen Franchise-Verband im sogenannten Franchise-Ethikkodex, der sachdienlichen Zusammenstellung von Verhaltensvorschriften im Franchising, übernommen:

“Franchising ist demnach ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständiger Unternehmen auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt am Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem eines systemkonformen Verhaltens. Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers ist das Franchise-Paket. Es besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers und der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Nehmer aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information. Franchising ist demnach mehr als eine Vertriebsvereinbarung, eine Konzession oder ein Lizenzvertrag, da sich beide Vertragspartner zu Leistungen verpflichten, die über den Rahmen einer herkömmlichen Geschäftsbeziehung hinausgehen”

(Quelle: Ethikkodex Franchising)

Erika Bernardi-Glatz

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